.at-Domains: NIS2 und Inhaber-Verifizierungen ab Oktober 2026
Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) in Kraft, die nationale Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie.
NIS2 verpflichtet Registries und Registrare im Allgemeinen dazu, sicherzustellen, dass die Daten von Domain-Inhaber:innen vollständig und korrekt sind. Was das für Dich bedeutet, erfährst Du in unserem Artikel: NIS2-Richtlinie: Was bedeutet das für Domain-Inhaber:innen?
Welche Daten müssen für .at-Domains verifiziert werden?
Nic.at überprüft folgende Daten, die Du bei der Domain-Registrierung angibst:
- vollständiger Name (bei juristischen Personen auch die Rechtsform)
- aktuelle Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Seit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie in Deutschland verifizieren wir als deutscher Registrar die E-Mail-Adresse des Domain-Kontakts bei jeder Neuregistrierung, auch bei .at‑Domains.
Eine Verifizierung von Name und Adresse ist nicht für jeden Domain-Kontakt nötig. Nic.at gleicht die hinterlegten Daten regelmäßig mit externen, öffentlich zugänglichen Quellen ab. Fällt dabei eine Auffälligkeit auf, ist eine Verifizierung nötig.
In einem solchen Fall wird auch eine Verifizierung der E-Mail-Adresse nötig, falls diese noch nicht verifiziert ist.
Solange Du keine Aufforderung erhältst, musst Du nichts unternehmen und keine Unterlagen einreichen.
Wie kannst Du Deine Daten verifizieren?
Die Verifizierung wird ausschließlich von uns als Registrar durchgeführt. Wir informieren unser:e Kund:in (nicht den Domain-Kontakt), sobald eine Verifizierung nötig ist. Diese Nachricht enthält dann alle Informationen und eine Anleitung, wie Du die Kontaktdaten verifizieren kannst.
Falls die E-Mail-Adresse zu diesem Zeitpunkt noch nicht verifiziert ist, erhältst Du ebenfalls eine E-Mail mit Bestätigungslink.
Solltest Du während einer Verifizierung feststellen, dass Deine hinterlegten Daten nicht korrekt sind, reicht eine einfache Korrektur nicht aus. Wenn Du die Adresse korrigierst, musst Du den Domain-Kontakt weiterhin verifizieren. Musst Du den Namen korrigieren, ist dafür ein neuer Domain-Kontakt nötig, dem die dazugehörigen Domains zugewiesen werden müssen. Anschließend ist eine Verifizierung dieses neuen Kontaktes nötig.
Solange Du keine Aufforderung erhältst, musst Du nichts unternehmen und keine Unterlagen einreichen.
Was passiert, wenn Du die Verifizierung nicht durchführst?
Reagierst Du nicht auf eine Aufforderung, wird Deine Domain nach 21 Tagen technisch deaktiviert und ist damit nicht mehr erreichbar. Der Domainvertrag endet dadurch aber noch nicht. Die Sperre besteht für 30 Tage. In dieser Zeit kannst Du Dich immer noch verifizieren und Deine Domain reaktivieren. Geschieht das nicht, löst nic.at den Domainvertrag auf. Nach ca. 60 Tagen ist die Domain wieder zur Neuregistrierung freigegeben.

Wichtig: Auch wenn Deine Daten tatsächlich korrekt sind, kann eine zu spät oder gar nicht beantwortete Aufforderung zum Verlust der Domain führen. Achte deshalb darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist, sodass die Mail mit der Verifizierungsaufforderung auch bei Dir ankommt.
Was solltest Du nun tun:
- Prüfen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist
- Bei Neuregistrierungen und Updates prüfen, dass die hinterlegten Daten korrekt sind
- Aufforderungen zur Verifizierung nachkommen
Solltest Du weitere Fragen zur Umsetzung des NISG in Österreich und der Kontaktverifizierung bei .at-Domains haben, hat die Registry nic.at ebenfalls NIS-Informationen für Domain-Inhaber:innen zusammengestellt.

Katrin Hrubesch
Katrin kennt durch ihre vorherige Erfahrung in der Webentwicklung die zahlreichen Facetten des Internets—von Domains über Websites bis hin zu digitalen Strategien. Seit 2024 verstärkt sie das INWX-Team und teilt in unserem Blog ihr Wissen über Webtechnologien, Domains und aktuelle Branchentrends.